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Gesundheitliche Versorgungsplanung

Mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende (§132g) bieten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, Entscheidungen zum Lebensende bereits im Voraus im beratenden Gespräch treffen zu können.

Was ist für mich Lebensqualität?

Was macht mein Leben lebenswert?

Bin ich bereit, für mein Leben zu kämpfen?

Welchen med. Maßnahmen stimme ich zu, um mein Leben zu verlängern?

Diese und andere Fragen können im Rahmen der qualifizierten Beratung angesprochen werden. Im Gesprächsprozess werden nach Bedarf Patientenverfügung, Notfallbogen, Werteanamnese, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/ oder Vertreterverfügung erstellt. Selbstverständlich steht die Beratung auch den Angehörigen und/ oder gesetzl. Betreuenden unserer Bewohner offen.

Bei Interesse oder Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!

Veröffentlicht 30. Oktober 2023